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Mit der Buchhaltung fängt (fast alles) an...
Die Erstellung der Finanzbuchhaltung bedeutet für viele Unternehmer eine lästige Pflicht. Aber neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung der Geschäftsvorfälle und der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann eine sorgfältig erstellte Finanzbuchhaltung wertvolle Dienste zur Steuerung des Unternehmens leisten:
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Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist nur so gut wie das zugrunde liegende Zahlenmaterial. Es ist also wichtig, dass die Buchungsvorfälle periodengerecht erfaßt werden. Auch sollten die Abschreibungen unterjährig eingebucht werden, so gibt betriebswirtschaftliche Auswertung dem Unternehmer jederzeit eine Übersicht über den momentanen Geschäftsverlauf.
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Für die immer wichtiger werdende betriebswirtschaftliche Beratung stellt die Buchhaltung die wichtigste Zahlenbasis dar. Jede sorgfältig erstellte Unternehmensplanung benötigt exakte und sichere Grundwerte; eben die aus der Finanzbuchhaltung.
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Ebenso kann das Mahnwesen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung eingerichtet werden. Durch die Offene-Posten-Buchhaltung ist der Unternehmer in der Lage, seine Forderungen nach Dauer zu überwachen und die erforderlichen Mahnläufe abzurufen.
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Schließlich ist auch die Kostenrechnung ein geeignetes Instrument, innerbetriebliche Prozesse besser überwachen zu können. Sei es bei einem Filialist zu Überwachung der Produktkosten, oder sei es bei einem Handwerksberieb zur Überwachung und Nachkalkulation der Aufträge.
In allen Fällen kann der Steuerberater durch eine maßgeschneiderte individuelle Lösung für seinen Mandanten optimalen Nutzen aus der Finanzbuchhaltung ziehen. Es kommt halt nur auf das Know-how und die geeigneten Werkzeuge an.
Wir erstellen für unsere Mandanten die Finanzbuchhaltung, von der Kontierung der Belege über die Erfassung und Buchung der Daten bis zur Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Erledigung des gesamten Schriftverkehrs sowie der elektronischen Meldungen mit dem Finanzamt. Wenn Sie Ihre Buchhaltung im Unternehmen selbst erstellen, sind wir Ihnen sowohl bei der Einrichtung, der laufenden Erstellung und Klärung von fachlichen Problemen behilflich. Auch eine Arbeitsteilung im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchhaltung zwischen Ihrem Unternehmen und uns ist möglich.
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