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Rechtsbeistand für Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir können und dürfen auch rechtlich beraten. Diese Sachkompetenz erspart lange Wege und mindert Kommunikationsfehler. Wir setzen alle aus der Beratung gewonnen Erkenntnisse sofort in rechtssichere Verträge um. Dadurch wird gewährleistet, dass das, was tatsächlich gewollt ist, auch exakt schriftlich dokumentiert wird. Spätere Rechtsstreitigkeiten werden auf diese Weise weitestgehend minimiert.

Die Ergebnisse der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung können von uns direkt in rechtswirksame Vertragswerke umgesetzt und durchgesetzt werden. Die Vertretung von Kapitalgesellschaften erfordert von den gesetzlichen Vertretern die schriftliche Dokumentation der gefassten Beschlüsse. Das dazu erforderliche Vertragswerk kann von uns sofort ohne Umweg über eine Rechtsanwaltskanzlei erstellt werden.