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Prüfungstätigkeit

Nicht nur Pflichtprüfungen auf grund gesetzlicher Vorschriften wie zum Beispiel:
  • Prüfungen von Jahresabschlüssen nach HGB,
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung,
  • Prüfung nach dem Wertpapierhandelgesetz
  • sowie Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz

helfen Unternehmern in ihrem Unternehmen Schwachstellen aufzudecken und den Erfolg zu verstärken.

Auch freiwillige Prüfungen tragen meistens zum unternehmerischen Erfolg einen erheblichen Teil bei.

Zu unseren Erfolgsgaranten zählen die folgenden Tätigkeiten:

  • prüferische Durchsicht (Review) von nicht prüfungspflichtigen Abschlüssen/Zwischenabschlüssen
  • betriebswirtschaftlche Sonderprüfung
  • Gründugsprüfungen
  • Umwandlungsprüfungen