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Jahresabschlusserstellung

Jahresabschlüsse sind nicht nur für das Finanzamt von Bedeutung, sondern als Kreditunterlage die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie sollten so aufgestellt sein, dass sie den Anforderungen der kreditgebenden Banken (§18 KWG) erfüllen und Ihr Unternehmen damit bei den Kreditkonditionen zu den guten Adressen bei Banken zählt.

Einnahmen-/Überschuß-Rechnungen können für Freiberufler und Kleingewerbebetreibende in Betracht kommen, soweit sie nicht nach dem Gesetz zur Bilanzierung verpflichtet sind. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.

Die Erstellung von Quatalsberichten sowie die Aufbereitung von privaten Vermögensberichten verschafft nicht nur den Kreditinstituten einen aktuellen Überblick über die finanziellen Möglichkeiten, die Vermögensanalyse ist Grundlage für den Schutz und die Mehrung des Vermögens.

Wir erstellen für unsere Mandanten in Abhängigkeit der gesetzlichen Vorschriften Jahresabschlüsse oder Einnahme-/Überschussrechnungen mit den entsprechenden Steuererklärungen. Auf Wunsch führen wir erforderliche Plausibilitätsprüfungen durch und erstellen entsprechende Bilanzberichte mit betriebswirtschaftlichen Analysen und der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens.